Kein Weg zu weitKein Weg zu weit
Wenn du im Recht bist,
kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren
Und wenn du im Unrecht bist,
kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.
Mahatma Gandhi

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB gelten für alle der hexerei software creations, Daniel Vorhauer erteilten Aufträge und an sie erfolgten Lieferungen sowie alle Übertragungen von Nutzungsrechten.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder Auftrag, welcher hexerei software creations, Daniel Vorhauer erteilt wurde, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. An Entwürfen, elektronischen Dokumenten und EDV-Programmen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

1.2 Alle Entwürfe, elektronischen Dokumente und EDV-Programme unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe, elektronischen Dokumente und EDV-Programme dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der hexerei software creations, Daniel Vorhauer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die hexerei software creations, Daniel Vorhauer eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.4. Die hexerei software, Daniel Vorhauer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

1.5. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer hat das Recht, auf den elektronischen Dokumenten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die hexerei software creations, Daniel Vorhauer zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.7. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weiter gehende Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der hexerei software creations, Daniel Vorhauer und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.

1.8. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer ist nicht verpflichtet, Arbeitsdaten und Quelltexte von EDV-Programmen oder elektronischen Dokumenten an den Auftraggeber heraus zu geben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die hexerei software creations, Daniel Vorhauer dem Auftraggeber solche Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der hexerei software creations, Daniel Vorhauer geändert werden.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und die elektronischen Dokumente bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen und die in den Angeboten genannten Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Angebote gelten für drei Wochen.

2.2. Nimmt der Kunde nach Lieferung der Entwürfe keine Nutzungsrechte in Anspruch, so entfällt die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte. Die Vergütung für die Entwürfe ist in jedem Fall zu zahlen.

2.3. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, so ist die hexerei software creations, Daniel Vorhauer berechtigt, auch die Vergütung für die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus gehende Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen, die Programmierung und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, welche die hexerei software creations, Daniel Vorhauer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Abnahme des Werkes oder EDV-Programms fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der hexerei software creations, Daniel Vorhauer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung und Abnahme.

3.2. Bei Zahlungsverzug kann die hexerei software creations, Daniel Vorhauer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Sonderleistungen und Belegmuster

4.1. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hier zu der hexerei software creations, Daniel Vorhauer entsprechende Vollmachten.

4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der hexerei software creations, Daniel Vorhauer abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die hexerei software creations, Daniel Vorhauer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu stellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.3. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer ist berechtigt Kopien von elektronischen Dokumenten (insbesondere von Internet-Dokumenten wie beispielsweise HTML-Seiten, Grafiken, Animationen etc.) zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden.

5. Haftung

5.1 Sofern die hexerei software creations, Daniel Vorhauer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der hexerei software creations, Daniel Vorhauer. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer haftet für ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für ihre Verrichtungsgehilfen nur nach §831 BGB.

5.2. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten und elektronischen Dokumenten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Bei elektronischen Dokumenten gilt ein von der hexerei software creations, Daniel Vorhauer bestimmtes technisches System als Referenzsystem für die Verbindlichkeit der Darstellung.

5.3. Für die vom Auftraggeber frei gegebenen Entwürfe, Texte, elektronischen Dokumente und EDV-Programmes entfällt jede Haftung der hexerei software creations, Daniel Vorhauer.

5.4. Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung des Werkes, EDV-Programms oder Mitteilung einer Dienstleistung schriftlich bei der hexerei software creations, Daniel Vorhauer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

5.5. Bei Verstößen gegen §1.3. oder sonstiger Modifikation von Entwürfen, elektronischen Dokumenten oder EDV-Programmen durch Dritte, welche nicht explizit von hexerei software creations, Daniel Vorhauer beauftragt wurden, entfällt jegliche Haftungspflicht und das Werk gilt als mangelfrei angenommen. Sämtliche Modifikationen - auch Fehlerbereinigungen - die nach einer solchen Modifikation von der hexerei software creations, Daniel Vorhauer vorgenommen werden sollen sind kostenpflichtig.

5.6. Bei Veränderung an dem Referenzsystem, auch bei Aktualisierungen oder Anpassungen von Betriebssystem oder laufenden Anwendungungen, kann ebenfalls keine weitere Haftung übernommen werden. Haftung kann von der hexerei software creations, Daniel Vorhauer nur für die Implementierung auf dem ursprünglichen Referenzsystem übernommen werden. Sämtliche Modifikationen - auch Fehlerbereinigungen - die nach einer Veränderung des Referenzsystems von der hexerei software creations, Daniel Vorhauer vorgenommen werden sollen sind kostenpflichtig.

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen und technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die hexerei software creations, Daniel Vorhauer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich die hexerei software creations, Daniel Vorhauer vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen.

6.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die hexerei software creations, Daniel Vorhauer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 6.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller der hexerei software creations, Daniel Vorhauer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die hexerei software creations, Daniel Vorhauer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen und die Rechtswirksamkeit der auf dieser Grundlage beschlossenen Verträge nicht. Es tritt stattdessen eine wirksame dem Sinn entsprechende Bedingung in Kraft.

7.2. Nebenabreden, Änderungen und von diesen AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.